"Von der Zuständigkeit zur Kooperation" Fachtag am 24.11.2010 in Stuttgart

Potentiale von SGB II, III und VIII für junge Menschen gemeinsam nutzen

Die berufliche Integration von allen jungen Menschen ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben - nicht erst seitdem die Auswirkungen der demografischen Entwicklung immer stärker in den öffentlichen Fokus rücken.

Für entsprechende Unterstützungsleistungen an benachteiligte junge Frauen und Männer sind rechtlich sowohl die Arbeitsverwaltung und die Grundsicherungs-stellen als auch die öffentliche Jugendhilfe zuständig. Zur Bewältigung der komplexen und differenzierten Problemlagen junger Menschen beim Übergang in Ausbildung und Beschäftigung birgt ein rechtskreisübergreifendes, konstruktives Zusammenwirken der Leistungsträger sowie der Leistungs-erbringer besondere Lösungspotenziale und Gestaltungschancen.

Die Fachtagung zielte darauf ab, Impulse für eine verstärkte Zusammenarbeit der Akteure zu setzen und beleuchtete hierzu sowohl rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen des Zusammenwirkens als auch erfolgreiche Praxisansätze und zukünftige politische und gesetzliche Perspektiven der Kooperation.

Prof. Dr. Christian Bernzen hielt als versierter und engagierter Rechtsexperte in diesem Themengebiet den Hauptvortrag der Veranstaltung. Im Rahmen von zehn Fachforen wurden Möglichkeiten und Bedingungen des Zusammenwirkens praxisorientiert vorgestellt und mit den Teilnehmenden erörtert.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine moderierte Diskussion von und mit leitenden Akteuren aus dem Bereich der beruflichen Hilfen für junge Menschen und der Arbeitsmarktpolitik von öffentlichen und freien Trägern aus den Kommunen und dem Land.