Kreisligen
Im Gegensatz zur 'Liga der freien Wohlfahrtspflege' auf Landesebene, die über eine eigene Geschäftsstelle verfügt, übernimmt in den Stadt- und Landkreisen jeweils einer der Mitgliedsverbände für 2 Jahre den Vorsitz. Daher finden Sie hier als Ansprechpartner jeweils den Verband angegeben, der den Vorsitz der entsprechenden Kreisliga übernommen hat.

